Rechtsprechung
BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvQ 8/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1 § 90 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Vorgehen gegen Sitzungsstaatsanwälte in der laufenden Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatsanwalt - Unter Druck setzen - Druck ausüben - Verfassungsbeschwerde - Zeugen
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2672
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvQ 8/93
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn unter den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 [163]; st. Rspr.]. - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvQ 8/93
Der Antrag ist unzulässig, weil er auf eine Maßnahme gerichtet ist, die die Entscheidung in der - bisher nicht anhängigen - Hauptsache vorwegnähme (vgl. BVerfGE 3, 41 [43]; st. Rspr.).